Erklärung zur Barrierefreiheit
Warum freiwillig
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erfasst Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die für Verbraucher erbracht werden (§ 1 Absatz 3 Nummer 5 BFSG); erfasst ist dabei die Erbringung auf Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags (§ 2 Nummer 26 BFSG). myfinance richtet sich an Unternehmen; Verbraucherverträge werden derzeit nicht geschlossen.
Eine gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung besteht für diese Anwendung deshalb nach unserer Prüfung derzeit nicht. Sollte sich das Angebot ändern, wird diese Erklärung neu bewertet.
Die Dienstleistung
myfinance ist eine Anwendung zur kaufmännischen Verwaltung im Browser: Stammdaten pflegen, Rechnungen und Gutschriften erstellen, sie als PDF und als E-Rechnung ausgeben und ablegen. Die Nutzung erfolgt über eine Webseite nach Anmeldung; eine eigene App ist nicht erforderlich.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für:
- die Anwendung myfinance unter mf.datenmatrix-systemhaus.de, also der angemeldete Bereich
- diese Rechtsseiten unter /rechtliches/
Nicht erfasst sind:
- die Anmeldeseite des Identitätsdienstes: Sie wird von uns betrieben, ist aber nicht von uns gestaltet und nicht mit denselben Regeln geprüft
- Seiten Dritter, auf die wir verweisen
Maßstab und Stand der Vereinbarkeit
Maßstab ist WCAG 2.1 Stufe AA, wie sie auch die Norm EN 301 549 zugrunde legt.
Die Anwendung ist mit diesem Maßstab nach unserer Prüfung weitgehend vereinbar. Wir schreiben ausdrücklich nicht „erfüllt": Automatisierte Prüfungen finden strukturelle Verstöße und Kontrastfehler, nicht jede Barriere.
Wie die Anwendung bedient wird
Was für die Nutzung mit Hilfsmitteln wichtig ist:
- Die Anwendung ist vollständig mit der Tastatur bedienbar; jedes bedienbare Element ist per Tabulatortaste erreichbar.
- Alle Eingabefelder tragen eine eindeutige Beschriftung; bei mehreren gleichartigen Zeilen nennt sie zusätzlich die Positionsnummer.
- Fehler werden nicht nur farblich, sondern als Text am betroffenen Feld ausgegeben und mit ihm verknüpft.
- Änderungen an Summen werden Bildschirmlesern gemeldet, ohne dass die Seite neu geladen wird.
- Tabellen tragen Kopfzellen mit Spaltenbezug, damit ein Bildschirmleser Werte ihrer Spalte zuordnen kann.
- Diese Rechtsseiten sind ohne Anmeldung und ohne JavaScript nutzbar.
Wie wir prüfen
Automatisch, bei jedem Prüflauf. Schlägt eine Prüfung an, wird nicht ausgeliefert:
- axe-core mit den Regelsätzen WCAG 2.1 A und AA über die Bausteine der Oberfläche, bei jedem Prüflauf
- axe-core über jede dieser Rechtsseiten, bei jedem Prüflauf
- Farbkontrast im echten Browser mit eingeschalteter Kontrastregel, in der durchlaufenden Prüfung
- Farbkontrast der Farben dieser Rechtsseiten rechnerisch gegen das Verhältnis 4,5 zu 1
- Tastaturbedienung: jedes bedienbare Element des Rechnungsformulars muss per Tabulatortaste erreichbar sein
- Gegenproben mit absichtlich fehlerhaften Bausteinen — die Prüfung muss sie finden, sonst prüft sie nichts
Von Hand, stichprobenhaft:
- Bedienung allein mit der Tastatur, einschließlich der sichtbaren Reihenfolge des Fokus.
- Ausgabe mit einem Screenreader.
- Vergrößerung der Darstellung auf 200 Prozent und Anzeige auf schmalen Bildschirmen.
- Verständlichkeit der Texte.
Bekannte Einschränkungen
- Es gibt keine unabhängige externe Prüfung und kein Zertifikat. Diese Erklärung beruht auf unserer eigenen Bewertung.
- Die Prüfungen von Hand finden stichprobenhaft statt, nicht bei jeder Änderung. Die automatisierten Prüfungen laufen bei jeder Änderung, finden aber nur einen Teil der möglichen Barrieren.
- Die Oberfläche wurde nicht mit Menschen mit Behinderungen getestet. Wir prüfen selbst mit Hilfsmitteln; eine Prüfung durch Betroffene ist etwas anderes und findet bisher nicht statt.
- Es gibt keine Inhalte in Leichter Sprache und keine Gebärdensprachvideos.
- Rechnungen als PDF sind auf PDF/A-3 geprüft. Das ist ein Archivformat und ausdrücklich keine Aussage über Barrierefreiheit; auf PDF/UA prüfen wir nicht.
- Die Anmeldeseite des Identitätsdienstes ist von dieser Erklärung ausgenommen (siehe oben).
Barriere melden
Ist Ihnen etwas aufgefallen, das Sie an der Nutzung hindert, schreiben Sie uns. Wir antworten in der Regel binnen 14 Tagen und nennen, was wir tun und wann.
Wenn unsere Antwort Sie nicht zufriedenstellt
Melden Sie sich bitte zuerst noch einmal bei uns — das meiste klärt sich so.
Kommen wir dennoch nicht weiter: Den Weg über ein Schlichtungsverfahren eröffnet § 34 BFSG in Verbindung mit § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes. Zuständig wäre die Schlichtungsstelle bei der oder dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen; das Verfahren ist für die Beteiligten unentgeltlich. Ein förmliches Verfahren setzt voraus, dass die Pflichten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes für unser Angebot überhaupt gelten; heute ist das nicht der Fall.
Daneben gibt es die nach Landesrecht zuständige Marktüberwachungsbehörde. Welche Stelle das ist, teilen wir Ihnen auf Anfrage mit — wir führen hier bewusst keinen Namen auf, den wir nicht selbst belegt haben.
Stand
Diese Erklärung wurde im August 2026 erstellt. Wir überprüfen sie, wenn sich die Oberfläche wesentlich ändert, mindestens einmal im Jahr.
Für die Anwendung ist diese Erklärung die maßgebliche. Die Vorstellungsseite von myfinance hat eine eigene, die nur für sie gilt.